Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können auf Module angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt i. d. R. standardisiert oder durch Einzelfallprüfung. Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Anrechnung (PDF) mit allen erforderlichen Nachweisen frühzeitig zu Beginn des Semesters über Ihre Studiengangsleitung ein.
- Weitere wichtige Hinweise zum Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten (PDF)
- Die Anrechnung erfolgt nach Maßgabe der Satzung zur Regelung der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) (Anrechnungssatzung DHBW)(PDF)